Steueranwalt Hamburg
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Selbstanzeige

Sie suchen einen Anwalt für Steuerstrafrecht oder Steuerrecht in Hamburg?

Steuerstrafrecht und Steuerrecht sind mein Spezialgebiet! Als doppelt qualifizierter Steueranwalt (Rechtsanwalt & Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht) berate und verteidige ich Sie im Steuerstrafrecht und vertrete Sie gegenüber Ihrem Finanzamt oder vor dem Finanzgericht bei der Abwehr von Steuerforderungen und Vollstreckungsmaßnahmen.

Nutzen Sie meine klare Ausrichtung auf das Steuerrecht für sich, denn auch die Steuerfahndung und die Einspruchs- und Vollstreckungsstellen in den Finanzämtern sind hartnäckige „Gegenspieler“. Ich berate und verteidige in "kleinen" wie auch "großen" Fällen.

Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie einfach einen kurzfristigen Termin unter Tel. 040 - 7038877- 0.
Gerne bin ich für Sie auch bundesweit tätig. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Rechtsanwalt und Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
Helge Schubert


ROSE & Partner PartGmbB

Themen

  • Für Steuerberater-Kollegen

    Ich verstehe mich als Dienstleister für Steuerberater-Kollegen, daher biete ich keine laufende Steuerberatung an. Selbstverständlich sichere ich Mandatsschutz zu. Gerne auch schriftlich. Nutzen Sie meinen klaren Fokus auf das Steuerstrafrecht und die streitige Verfahrensführung für Ihren Mandanten und für Ihre Kanzlei. Sie sind der Steuerberater des Vertrauens für Ihren Mandanten.Grundsätzlich erfolgt daher eine enge Abstimmung mit Ihnen.

    Streitige Verfahren

    Mandanten honorieren sogar, wenn sie in bestimmten Fragen an einen Spezialisten verwiesen werden. Manchmal kann bei dem zuständigen Finanzamt bereits dadurch, dass ein weiterer Berater auftritt, ein Sinneswandel erreicht werden.

    Eine zweite Meinung und neuer Blickwinkel führen häufig zum Erfolg. Streitige Verfahren kosten viel Zeit, welche sicher besser zum persönlichen Kontakt mit Ihren Mandanten genutzt werden kann.

    Steuerstrafrecht

    Eine effektive Verteidigung im Steuerstrafrecht setzt sichere Kenntnisse in den materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht voraus.

    Die Erfahrung hat gezeigt, dass es für die Verteidigung am wirkungsvollsten ist, wenn die Abwehr der Steuerforderung und die Steuerstrafverteidigung aus einer Hand erfolgt. Nur eine integrierte Verteidigung ist wirkungsvoll. Die Vorteile für Ihre Mandanten:

    • Zweite Meinung
    • Schwerpunkt auf streitige Verfahren
    • Verteidigung auch wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren übernimmt
    • Sie als Steuerberater stehen nötigenfalls als Zeuge zur Verfügung
    • Steuerstrafrecht nicht nur als „Nebenbeschäftigung“

    Haftung/Honorar

    Gerne unterstütze ich Sie auch bei Honorarstreitigkeiten oder bei der Abwehr von Haftungsfällen. Haftungsverfahren gegen Kollegen führe ich nicht.

    Sozialversicherungspflicht

    Die Rentenversicherung will Ihren Mandanten nicht als selbstständig anerkennen. Als Rechtsanwalt und Steuerberater darf ich Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

  • Fachanwalt für Steuerrecht

    Der Fachanwalt für Steuerrecht ist kein Garant dafür, dass der Rechtsanwalt auch tatsächlich im Steuerrecht vertiefte Kenntnisse hat.

    Die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Steuerrecht werden oft nur im Rahmen eines 24-tägigen Lehrgang erworben. Ich bin zusätzlich zu meiner Qualifikation als Rechtsanwalt auch Steuerberater.

    Sie sind daher bei mir als Anwalt für Steuerrecht mit der Doppelqualifikation Rechtsanwalt und Steuerberater genau richtig, wenn es um Steuerstrafrecht und Steuerrecht geht. Von den zum Stand 1.1.2013 zugelassenen 161.821 Rechtsanwälten waren genau 2.134 zugleich auch Steuerberater.